+49 (0) 4563 4788788
info@hotel-meerzeit.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Meerzeit

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Hotel Meerzeit, über die zeitweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung und alle in diesen Zusammenhängen erbrachten Leistungen.

II. Vertragsabschluss; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch einen Antrag des Gastes und anschließende Annahme durch das Hotel Meerzeit zustande. Dem Hotel Meerzeit steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Der Gast ist verpflichtet dem Hotel Meerzeit spätestens bei Vertragsabschluss zu informieren, wenn dessen Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Meerzeit in der Öffentlichkeit gefährdet.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Meerzeit verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Meerzeit beruhen.

III. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Gast ist verpflichtet, die Preise vom Hotel Meerzeit zu zahlen, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen allgemein gelten bzw. speziell mit ihm vereinbart wurden. Dies gilt auch für Leistungen, die für einen Gast durch einen Dritten erbracht und vom Hotel Meerzeit verauslagt wurden.

2. Grundsätzlich hat der Gast für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten in Höhe von 5,- Euro an das Hotel Meerzeit zu erstatten. Der Nachweis, dass dem Hotel Meerzeit keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Gast frei.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.

4. Das Hotel Meerzeit kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der zum Zeitpunkt des Abschlusses vereinbarten Vertragsinhalte des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Überlassung des Mietobjektes und/ oder die sonstigen Leistungen angemessen erhöht.

5. Die Zahlung des Gesamtbetrages ist vor Ort bar, per EC Cash oder Kreditkarte zu entrichten. Wird im Falle einer Kostenübernahme Zahlung auf Rechnung vereinbart, gilt das darauf angegebene Zahlungsziel.

IV. Zimmerbereitstellung und -rückgabe

1. Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

2. Das Gebuchte Zimmer steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel Meerzeit das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel Meerzeit herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr freizugeben. Danach kann das Hotel Meerzeit für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % und ab 14.00 Uhr mindestens 80 % des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel Meerzeit kein oder ein we­sentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungs-entgelt entstanden ist.

4. In begründeten Fällen, wie etwa zur Prüfung des Zustandes oder für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, steht dem Hotel Meerzeit sowie dessen Beauftragten das Aufsuchen der Zimmer zu angemessener Tageszeit – auch ohne Ankündigung – frei; bei dringender Gefahr oder unaufschiebbaren Reparaturen jederzeit.

V. Rücktritt durch den Gast/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen

1. Der Gast kann bis 18.00 Uhr am Tag der gebuchten Anreise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Im Zeitraum 15. März – 31.Oktober, sowie die letzte Dezemberwoche / erste Januarwoche, gelten folgende Richtlinien: Bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar, danach 100 % des Gesamtpreises.

2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche durch das Hotel Meerzeit zu erzeugen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Meerzeit in Textform geltend macht.

3. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen und stimmt das Hotel Meerzeit einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält es den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel Meerzeit den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung, gebuchtes Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

VI. Rücktritt durch das Hotel Meerzeit

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Meerzeit bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Hotel Meerzeit mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Hotel Meerzeit mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Ferner ist das Hotel Meerzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

· höhere Gewalt oder andere vom Hotel Meerzeit nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

· Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

· Hotel Meerzeit begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Meerzeit in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Meerzeit zuzurechnen ist;

· der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

· ein Verstoß gegen Klausel VII Nr. 1 vorliegt.

3. Sollte nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel Meerzeit gegen den Gast bestehen, so kann Hotel Meerzeit den Anspruch pauschalieren. Klausel V Nr. 3 sowie Klausel VII Nr. 1 gelten entsprechend.

VII. Nicht genehmigte Nutzung/ sonstige Restriktionen

1. Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten und Freiflächen des Hotel Meerzeit sowie deren auch nicht gewerbliche Nutzung zu jeden anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen ausdrück-lichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Gast nicht Verbraucher ist.

2. Nicht genehmigte Weitervermietung, Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel Meerzeit unterbinden bzw. abbrechen.

3. Der berechtigte Widerruf von Hotel Meerzeit oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 2 begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

4. Das Rauchen in den Zimmern und öffentlichen Räumen ist ausdrücklich untersagt.

5. Schäden, die am Eigentum des Hotel Meerzeit entstehen, sind diesem unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für solche, die durch höhere Gewalt, technische Defekte oder durch Dritte verursacht wurden.

VIII. Haftung des Hotel Meerzeit

1. Das Hotel Meerzeit haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel Meerzeit für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertrags-typische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Hotel Meerzeit steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VIII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Meerzeit auftreten, wird es bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Hotel Meerzeit rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel Meerzeit bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen entweder verwertet oder vernichtet.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendungen des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.